Verfahren Hinweis & Takedown
Das nachstehende Notice and Takedown-Verfahren tritt in Kraft, wenn Hosting.NL Beschwerden über Material erhält, das von einem seiner Kunden bereitgestellt und im Netzwerk von Hosting.NL gehostet wird. Dieses Verfahren folgt den Richtlinien der Dutch Hosting Provider Association (DHPA) und wurde von ICTRecht verfasst.
Vermittler: Hosting B.V.
Kunde: der Kunde von Hosting B.V.
- Wenn der Vermittler eine Beschwerde über das Beschwerdeformular„Notice and Takedown“ erhält, bestätigt er dem Anmelder so schnell wie möglich den Erhalt. Der Vermittler prüft die Daten so weit wie möglich. Im Falle fehlender oder falscher Daten, die der Anmelder über das Beschwerdeformular übermittelt hat, fordert der Vermittler den Anmelder auf, die zusätzlichen Daten zu liefern.
- Es stellt sich heraus, dass die Informationen nicht oder nicht mehr online sind oder bei einer anderen Partei gehostet werden, der Vermittler informiert den Reporter über diese Partei. Die Beschwerde wird dann beigelegt.
- Wenn der Reporter sich nicht zuvor an den Kunden gewandt hat, leitet der Vermittler die Beschwerde an den Kunden weiter und setzt ihm eine Frist von zwei Arbeitstagen, um zu antworten. Der Vermittler leitet die Antwort des Kunden an den Reporter weiter. Dieser kann dann dem Vermittler antworten, ob er mit der Antwort einverstanden ist. Wenn ja, ist die Beschwerde erledigt. Der Vermittler benachrichtigt den Kunden entsprechend. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen, leitet der Vermittler die folgenden Schritte ein.
- Wenn der Berichterstatter die Entfernung des Materials verlangt hat, der Kunde aber nicht bereit ist, die Informationen selbst zu entfernen oder zu ändern, nimmt der Vermittler eine eigene Bewertung vor:
- Wenn der Vermittler selbst der Meinung ist, dass die Beschwerde berechtigt ist und kein Notfall vorliegt, fordert er den Kunden dennoch auf, das Material zu entfernen. Wenn der Kunde das Material nicht innerhalb von 1 Tag entfernt hat, entfernt oder sperrt der Vermittler das Material und informiert den Kunden und den Reporter, dass dies geschehen ist. Der Vermittler begründet die Entfernung gegenüber dem Kunden. Die Beschwerde ist damit erledigt.
- Wenn der Vermittler selbst der Ansicht ist, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist, teilt er dies dem Berichterstatter unter Angabe von Gründen mit. Die Beschwerde wird dann beigelegt.
- Wenn der Berichterstatter um die Identifizierung des Kunden gebeten hat, der Kunde sich dem Berichterstatter aber nicht offenbaren möchte, nimmt der Vermittler seine eigene Bewertung vor:
- Wenn der Vermittler selbst der Meinung ist, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist und der Berichterstatter ein echtes Interesse daran hat, den Kunden zu identifizieren, wird der Vermittler dem Berichterstatter den Namen und die Adressdaten (Filialdaten) des Kunden mitteilen und den Kunden entsprechend informieren. Die Beschwerde wird dann beigelegt.
- Wenn der Vermittler selbst der Meinung ist, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist oder die meldende Partei kein wirkliches Interesse an der Identifizierung des Kunden hat, wird er die meldende Partei unter Angabe von Gründen entsprechend informieren. Die Beschwerde wird dann beigelegt.
- Wenn nach Ansicht des Intermediärs ein Notfallbericht oder eine Notfallsituation vorliegt, geht der Intermediär die oben genannten Punkte innerhalb eines Arbeitstages durch. Der Anmelder muss eine Notfallmeldung begründen. Auf der Grundlage dieser Begründung entscheidet der Vermittler, ob die Meldung innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet wird.
- Wenn ein investigatives Interesse besteht, kann Intermediary beschließen, die Informationen aus diesen Gründen online zu lassen. In diesem Fall informiert der Vermittler nur den Reporter.
- Zusätzlich zu dem oben genannten (externen) Verfahren können Vermittler selbst die folgenden internen
Schritte durchlaufen.
Zusätzliche Schritte bei Punkt 4 und/oder 5:
- Wenn der Vermittler sich nicht selbst zu der Beschwerde äußern kann oder will, leitet er die erhaltenen Informationen über die Beschwerde an seinen Rechtsberater weiter.
- Der Rechtsbeistand informiert den Vermittler über die zu ergreifenden Schritte. Der Vermittler ist für die Umsetzung verantwortlich und informiert den Kunden und den Berichterstatter entsprechend. Die Beschwerde wird dann beigelegt.
Bei der tatsächlichen Entfernung oder Unzugänglichmachung von Material handelt der Vermittler
sorgfältig und verhältnismäßig, wobei er es so weit wie möglich vermeidet, legales Material des Kunden oder anderer unzugänglich zu machen.